Hauptuntersuchung (HU/AU)

Die Hauptuntersuchung wird von staatlich anerkannten Prüforganisationen durchgeführt.

Sicherer und naturschonender Straßenverkehr: Haupt- und Abgasuntersuchung

Seit 1951 unterziehen sich alle Fahrzeuge jedes zweite Jahr der gesetzlichen Hauptuntersuchung (HU), die seit 2010 die Abgasuntersuchung (AU) enthält. Nur bei hinreichend wenigen Sicherheitsmängeln darf ein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Speziell Motorräder, Lkw und Pkw durchlaufen diese zweijährige HU, während Taxen und Busse sowie einige Anhängertypen und Lkw einmal jährlich durch diese Prüfung gehen.

Nur Fahrzeuge mit roten Kennzeichen sowie Bundeswehr- und Polizeifahrzeuge mit innerbetrieblicher Prüfung vermeiden ihre HU. Vormals nahm der Technische Überwachungsverein (TÜV) als einziger gesetzlicher Prüfer die HU bzw. später HU mit integrierter AU ab. Noch heute muss ein Wagen daher "über den TÜV gebracht" werden.

Prüfkriterien

Sämtliche wesentlichen Wagenteile und -funktionen durchlaufen akribische Tests, also speziell:

  • Scheiben sowie Spiegel und deren Sichtverhältnisse
  • Bremsen und Lenkung
  • Elektrik und Lichter
  • grundlegende Ausstattung, nämlich Hupe sowie Gurte und Airbags
  • Kraftstoffanlage und Auspuff, auch zu ihrer Umweltbelastung
  • Achsen sowie Felgen und Reifen als Räder mit ihrer Aufhängung
  • Rahmen sowie Fahrgestell mit anmontierten Teilen

Nach absolvierter HU mit inkludierter AU erhält Ihr Fahrzeug dann seine neue Prüfplakette.

HU-Kosten variieren modellabhängig und steigen mit eventuellen Arbeiten zur Prüftauglichkeit. Für das Bestehen Ihrer HU besprechen wir als Fachleute mit Ihnen gerne alle nötigen Arbeiten durch uns.

HU-Fälligkeiten

Die bestandene zweijährige Hauptuntersuchung (alle 24 Monate) zeigt sich als rundliche Prüfplakette an Ihrem Kfz-Kennzeichen. Die Zahl des Monats der nächsten HU-Fälligkeit steht oben in einem Zahlenring auf der Plakette. In dessen Mitte steht die Zahl des entsprechenden Jahres. Die erste HU eines Neuwagens steht allerdings erst drei Jahre nach dessen Kauf an.

Voraussetzungen der Hauptuntersuchung

Zur HU fahren Sie mit dem jeweiligen Fahrzeug zu einer gesetzlichen Prüfstelle. Dort legen Sie einige Dokumente vor:

  • Fahrzeugschein, also den sogenannten Kfz-Schein, auch Fahrzeugpapiere genannt
  • Anbauten bzw. Tuningteile dokumentiert manchmal der Kfz-Schein. Ansonsten bestätigen Dokumente der Änderungsabnahme bzw. Prüfzeugnisse die Verkehrstauglichkeit.
  • Fällt Ihr Wagen einmal durch die Hauptuntersuchung, bringen Sie zur Nachuntersuchung den Bericht dieser HU.
  • Zum abgemeldeten Pkw legt der Halter zusätzlich den Fahrzeugbrief des Wagens vor.

Integrierte Abgasuntersuchung

Seit 2010 findet die Abgasuntersuchung (AU) innerhalb der Hauptuntersuchung ("TÜV") statt. Damit entfiel die damalige Prüfplakette der Abgassonderuntersuchung (ASU).

Eine AU lassen Sie bei Bedarf auch zwischen den HU ausführen, denn wechselndes Wetter mit hohen Temperaturunterschieden beeinträchtigt womöglich die Abgasanlage Ihres Wagens. Rechtzeitige Reparaturen umgehen dann den kostspieligen Austausch von Teilen der Abgasanlage.

Die Abgasuntersuchung beinhaltet etliche Aspekte:

  • Einspritzanlage, Luftfilter und Auspuff durchlaufen ihre Sichtprüfung.
  • Messungen prüfen Abgaswerte sowie relevante Motoreinstellungen und Bauteile, speziell Schadstoffausstoß bzw. Endrohr.
  • Ein angeschlossener Abgastester misst mit seiner Sonde die Abgaszusammensetzung und Öltemperatur.
  • Messungen erfassen sowohl den höheren Drehzahl- als auch den Leerlauf-Bereich. Mess- und Sollwerte ergeben dann im Abgleich das Prüfergebnis.
  • Ein unzureichendes Ergebnis findet sich im HU-Bericht.

Unser HU-Dienst

Wir bringen Ihren Wagen durch die HU. Dazu beheben wir seine Schwächen, kommunizieren mit der Untersuchungsstelle als einer gesetzlichen Prüforganisation, fahren Ihr Auto dorthin, begleiten es bei der HU und bringen es nach bestandener Prüfung zurück.

Gerne sprechen Sie uns jetzt auf diesen Service an!

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